Für Menschen mit Typ 1 Diabetes sind moderne Insuline, auch Insulinanaloga genannt, uneingeschränkt verordnungs- und erstattungsfähig. Dies gilt unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Für gesetzlich krankenversicherte und beihilfeberechtigte* Menschen
mit Typ 2 Diabetes sind Insulinanaloga verordnungs- und
erstattungsfähig, wenn Novo Nordisk mit Ihrer Krankenkasse einen
entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat.
*Versicherte bei der Krankenversicherung der Bundesbahnbeamten sowie Beihilfestellen, die über das BMI (Bundesministerium des Inneren) abrechnen.